Berufsrouten

Achtung, Fangfragen!

Bewerbung

Was hat eine Kirche mit dem Vorstellungsgespräch zu tun?

 

Ganz einfach: Bestimmte Fragen z.B. zu Deiner Religion dürfen Unternehmen nicht stellen. Manche Unternehmen tun es trotzdem. Das sind Fangfragen.

 

Generell gilt: Fangfragen musst Du nicht beantworten!

 

Wenn Dir ein Unternehmen so eine Frage stellt, darfst Du z.B. sagen: "Darauf muss ich Ihnen nicht antworten." Du dürftest sogar lügen.

 

Ob eine Frage eine Fangfrage ist oder nicht, entscheidet manchmal der Beruf, für den Du Dich bewirbst.

 

Mögliche Fangfragen sind Fragen zu folgenden Themen:

  • Schwangerschaft
    Darf meistens nicht gefragt werden.
    Ausnahme: Der Job ist körperlich schwer (z.B. auf dem Bau) oder es gibt eine Ansteckungsgefahr (z.B. im Krankenhaus).
  • Familienplanung (z.B. Kinderwunsch oder geplante Ehe)
    Darf nicht gefragt werden.
  • Sexuelle Orientierung
    Darf nicht gefragt werden.
  • Deine Familienmitglieder (z.B. deren Arbeit)
    Darf nicht gefragt werden.
  • Krankheiten
    Nach vergangenen Krankheiten darf generell nicht gefragt werden.
    Nach aktuellen Krankheiten darf gefragt werden, wenn es wichtig für die Arbeit ist (z.B. eine ansteckende Krankheit bei Krankenpfleger*innen).
  • Behinderung
    Darf meistens nicht gefragt werden.
    Ausnahme: Durch die Behinderung ist es nicht möglich, den Job zu 100% zu erledigen.
  • Religion, Partei & Gewerkschaft
    Darf meistens nicht gefragt werden.
    Ausnahme: Die Mitgliedschaft ist wichtig für den Job, z.B. die Religion bei Priester*innen.
  • Vorstrafen & Straftaten
    Darf meistens nicht gefragt werden.
    Ausnahme: Die Frage ist wichtig für den Job, z.B. bei Polizist*innen, Kassierer*innen und Erzieher*innen.
  • Deine Finanzen und mögliche Schulden
    Darf meistens nicht gefragt werden.
    Ausnahme: Die Frage ist wichtig für den Job, z.B. bei Bankangestellten und Kassierer*innen.